Das Wichtigste zuerst: das sind Sie - unsere Mandanten. Zusammen mit meinen langjährigen, erfahrenen und vertrauten Mitarbeiterinnen bewältigen wir in diesen turbulenten Zeiten die Herausforderungen des Steuerdschungels - immer fokussiert auf das Wesentliche und doch mit unseren individuellen Eigenschaften.
Wir sind Wegbegleiter und Problemlöser.
Ich betreue gemeinsam mit meinen Mitarbeitern am Standort Duisburg Mandanten aus den unterschiedlichsten Bereichen des Wirtschaftslebens. Dabei bieten wir eine umfassende Beratung in allen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen. Die persönliche Beratung und die individuelle Betreuung unserer Mandanten sind für uns besonders wichtig. Durch regelmäßige Fortbildungen garantieren wir Ihnen einen aktuellen Wissensstand. Wir nutzen die branchenspezifische Software der DATEV für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Finanzbuchführung und die betrieblichen Steuererklärungen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Vereinbaren Sie deshalb gerne einen Termin.
Ihr Team der Steuerberatung Schein
Aktuelle Informationen für Unternehmer zum Coronavirus (Covid-19)
Verhalten bei Auftreten von Corona-Infekten im Unternehmen
Zeigt ein Arbeitnehmer Symptome, sollte er nach Hause bzw. zum Arzt geschickt werden, um zu klären, ob es sich tatsächlich um das Corona-Virus handelt. Darüber hinaus muss die zuständige Gesundheitsbehörde informiert werden. Diese ist dann für Meldungen und entsprechend zu treffende Maßnahmen zuständig. Die Gesundheitsbehörde teilt mit, wie sich der Arbeitgeber weiter zu verhalten hat.
Liquidität
Sollte es bei Unternehmen mit Sitz in NRW aufgrund von z.B. Lieferengpässen zu Produktionsausfällen o.Ä. und damit zusammenhängend zu Liquiditätsengpässen kommen, können Kredite zur Überbrückung durch die Bürgschaftsbank NRW und das Landesbürgschaftsprogramm besichert werden. Für nähere Informationen und/ oder einer Beratung sollte frühestmöglich Kontakt zu einem Förderberater der NRW.Bank aufgenommen werden. Bei einer notwendigen Überbrückungsfinanzierung ist es erforderlich auch zeitnah Kontakt mit der Hausbank aufzunehmen.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Kontaktaufnahme und Antragstellung.
Weitere Informationen unter: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Kurzarbeit
Wenn es aufgrund von Lieferengpässen zu Produktionsausfällen und damit einhergehend einer notwendigen Arbeitszeitverringerung kommt, kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Voraussetzung hierfür ist die wesentliche Verringerung der Arbeitszeit und dem damit einhergehenden Entgeltausfall.
Weitere Informationen unter: Bundesagentur für Arbeit
Aktuell hat der Koalitionsausschuss am 08. März 2020 eine deutliche Erleichterung für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Künftig soll die Bundesagentur für Arbeit 60% des ausgefallenen Nettolohns übernehmen. Die Arbeitgeber sollen die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet bekommen. Die Regelungen sollen kurzfristig per Verordnungsermächtigungen in Kraft gesetzt werden.
Erstattung bei Quarantäne
Wer seinen Betrieb infolge behördlicher Anordnung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) schließen muss und dadurch
Verdienstausfall erleidet, erhält hierfür Entschädigungsleistungen. Den Angestellten ist für längstens sechs Wochen, ausgenommen tarifvertraglich anderslautende Regelungen, das vereinbarte Entgelt als „Entschädigung“ weiter zu zahlen. Voraussetzung dabei ist ein Verdienstausfall ohne tatsächliche Erkrankung des Angestellten.
Für die ausgezahlten Entschädigungen können für das Land Nordrhein-Westfalen Anträge auf Erstattung beim jeweils zuständigen Landschaftsverband gestellt werden. Ab der siebten Woche erhält die Mitarbeiterschaft direkt vom Landschaftsverband entsprechende Entschädigungsleistungen.
Weitere Informationen unter: Landschaftsverband Westfalen-Lippe bzw. Landschaftsverband Rheinland
Ob weitere, durch eine behördliche Betriebsschließung verursachte Ausfallkosten im Rahmen einer abgeschlossenen Betriebsunterbrechungsverssicherung abgedeckt sind, sollte mit dem jeweiligen Versicherer zeitnah abgeklärt werden.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Sollte einer der Angestellten erkranken, gelten die gesetzlichen Regelungen der Entgeltfortzahlung, ausgenommen tarifvertraglich
anderslautende Regelungen. Gleiches gilt bei Betreuung von an dem Corona-Virus erkrankten Kindern, soweit dieses das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber ist verpflichtet das Gehalt für längsten sechs Wochen, ausgenommen tarifvertraglich anderslautende Regelungen,
weiter zu zahlen. Ab der siebten Woche erhalten Arbeitnehmer Ihr Entgelt entweder vom Landschaftsverband (ohne selbst krank zu sein) oder Krankengeld von der Krankenkasse (erkrankte Arbeitnehmer).
Bürgertelefon / Internet
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus ein Bürgertelefon in NRW eingerichtet: 0211/91191001
Des Weiteren erreichen Sie den Internetauftritt des Ministeriums unter Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des LandesNordrhein-Westfalen
Einmalige Energiepreispauschale vom Arbeitgeber
Bundestag und Bundesrat haben die von der Bundesregierung angekündigte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro beschlossen. Sie soll einen Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise schaffen. Beschäftige sollen sie in den überwiegenden Fällen im September 2022 vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.
An Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wird die Energiepreispauschale/ Energiepauschale vom Arbeitgeber ausgezahlt, wenn sie zum 1. September 2022
Finanzierung: Energiepauschale der Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022 entnehmen
Zur Finanzierung sollen Arbeitgeber die Pauschalen vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen und diese bei der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung gesondert absetzen. Bei monatlicher Anmeldung ist die Energiepreispauschale in der bis zum 10. September 2022 fälligen Anmeldung für den August 2022 abzusetzen. Die Energiepreispauschale wird dazu in der Lohnsteuer-Anmeldung mit einer zusätzlichen Kennzahl aufgeführt.
Energiepauschale: Ausnahmen für kleine Arbeitgeber
Für eine Gruppe von Arbeitgebern wird es die Möglichkeit geben, mit der Auszahlung in den Oktober zu gehen. Das gilt für all jene Arbeitgeber, die für alle Mitarbeitenden zusammen weniger als 5.000 Euro Lohnsteuer im Jahr überweisen und die Steuer nur vierteljährlich abführen. In diesem Fall erfolgt der Abzug in der bis zum 10. Oktober 2022 fälligen Lohnsteueranmeldung für das dritte Quartal.
Sind es weniger als 1.080 Euro Lohnsteuer im Jahr, kann nur die Jahresanmeldung zum 10. Januar 2023 gemindert werden. Alternativ kann der Arbeitgeber in diesen Fällen ganz auf die Auszahlung verzichten. Dann müssen die Beschäftigten bis zur im Jahr 2023 abzugebenden Steuererklärung warten, um die 300-Euro-Pauschale zu erhalten.
Übersteigt die für die Beschäftigten insgesamt zu gewährende Energiepreispauschale den Betrag, der insgesamt an Lohnsteuer abzuführen ist, wird der übersteigende Betrag dem Arbeitgeber vom Finanzamt ersetzt.
Energiepauschale auch für Minijobber
Minijobber sollen zwar grundsätzlich eine Energiepreispauschale bekommen. Eine Auszahlung durch den Arbeitgeber kann aber nur erfolgen, wenn der oder die Beschäftigte dem Arbeitgeber vor der Auszahlung schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Die Bestätigung ist zum Lohnkonto zu nehmen.
Wenn der Arbeitgeber gar keine Lohnsteuer-Anmeldungen abgibt (z. B. Haushaltscheckverfahren/Minijobs in Privathaushalten), können die Beschäftigten die Pauschale nur über eine eigene Steuererklärung geltend machen.
Energiepauschale: es besteht Steuerpflicht
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Bei geringfügig Beschäftigten soll aus Vereinfachungsgründen auf eine Besteuerung verzichtet werden. Bei den übrigen Beschäftigten erhöht sie die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Die Energiepreispauschale unterliegt als "sonstiger Bezug" auch dem Lohnsteuerabzug.
Hinweis: Auf die Energiepreispauschale entfallen keine Sozialversicherungsbeiträge.
Rentner/Pensionäre:
Pensionäre und Rentner erhalten die Pauschale nicht (falls keine anderen Einkünfte aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder als Arbeitnehmer vorliegen). Auch für Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland gibt es ebenso keine Pauschale wie für beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler.
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Mein Name ist Ivonne Schein (Jahrgang 1979) und ich wohne in Neukirchen-Vluyn. Nach meiner Ausbildung zur Steuerfachangestellten (2001), habe ich 2006 die Weiterbildung zur Steuerfachwirtin abgeschlossen. 2010 wurde ich nach erfolgreicher Prüfung zur Steuerberaterin bestellt. Diesen Werdegang habe ich in der Kanzlei von Herrn Brauers durchlaufen von der Ausbildung bis zur Steuerberaterin. Anfang 2017 wurde die Brauers & Partner mbB gegründet, in der ich als Partnerin tätig war. Seit dem Tod meines Partners Klaus Brauers im Jahr 2019 führe ich die Steuerberatung Schein als Nachfolgerin der Brauers & Partner mbB.
Die langjährigen und erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen, ebenso wie ich, gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Das Personal wird gezielt geschult und ich lege auch bei unserem Nachwuchs Wert auf eine gute Ausbildung.
Steuerberatung Schein
Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 12
47228 Duisburg
Telefon: 02065 69020
Telefax: 02065 690255
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Mobilfunk: 0176 42124209
Montag - Donnerstag 07:00 - 16:00
Freitag 07:00 - 14:00
Aus Richtung Rheinhausen fahren Sie über die Friedrich-Ebert-Straße / Asterlager Straße in Richtung Homberg und biegen am Business-Park links auf die Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee ab. Unsere Kanzlei befindet sich im Trial-Haus, das Sie nach etwa 150m auf der rechten Seite sehen.
Von der Autobahn A40 fahren Sie die Abfahrt 7 / DU-Homberg ab und fahren auf der Emmericher Straße Richtung Rheinhausen. Nach etwa 400 m biegen Sie am Business-Park rechts auf die Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee ab. Unsere Kanzlei befindet sich im Trial-Haus, das Sie nach etwa 150m auf der rechten Seite sehen.